Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen Tandemflüge

Sportmanagement Mast verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person mit einem für 2 Personen zugelassene Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Sportmanagement Mast. Die Bedingungen erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung/Bestellung und/oder Begleichen des Rechnungsbetrages und/oder mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder meine Unterschrift/Einlösung meines Tickets an.

Der Passagier/Besteller eines Tickets verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (durch Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Die Buchung wird durch Sportmanagement Mast schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Bei Bestellung eines Flugtickets wird dieses nach Zahlungseingang (vorab oder nach Begleichen der zugesandten Rechnung) unverzüglich dem Besteller zugeschickt.

Gutscheine verfallen 36 Monate nach Ausstellungsdatum. Bei Buchung eines Passagierfluges besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung, bei Kauf eines Tickets besteht ein Rücktrittsrecht ohne Begründung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Tickets. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Die Kosten der Rücksendung werden durch „Sportmanagement Mast “ getragen.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb bei Sportmanagement Mast ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Bei Schäden an Personen durch Nichtbefolgen von Anweisungen haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Ausrüstung von Piloten und von Sportmanagement Mast oder an Dritten haftet der Passagier.

Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit uns abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Dies gilt besonders auch für die Spezialtickets Thermik- und Streckenflug. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch Sportmanagement Mast bestimmt.

Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält. Die durch uns vermittelten Doppelsitzerflüge sind rein privater Natur. Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse gilt, sich mit der Sportart Gleitschirmfliegen vertraut zu machen.

Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und ähnliches sind beim Standardticket nicht in der Fluggebühr enthalten. Das Inklusivticket beinhaltet eine Bergfahrt, weitere Fahrtkosten (die z. B. wetterbedingt entstehen) sind nicht im Preis enthalten. Das Streckenflug-Flugticket kann wegen der erforderlichen Witterungsbedingungen mehrere Terminvereinbarungen nötig machen, außerdem können bei dieser Ticketvariante mehrere Anfahrten/Versuche erforderlich sein.

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.

Der Passagier verpflichtet sich, zweckentsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reißfeste Handschuhe zu tragen.

Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile/des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt.

Die Haftung durch Sportmanagement Mast, Inhaber, Gesellschafter und Piloten für Schäden des Passagiers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit durch Sportmanagement Mast, Inhaber, Gesellschafter und Piloten entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne bei uns, Inhaber, Gesellschafter und Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt außerdem ausdrücklich, Haftung besteht für jede Art von Forderung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich definierten Deckungssummen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den jeweiligen Piloten.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist München. Die AGB/BB sind gültig seit dem 01.01.2001 und bleiben bis auf Widerruf wirksam.

Sportmanagement Mast Ostin, den 12.03.2007

Allgemeine Geschäftsbedingungen Trainingscamps und Reisen

Anmeldung/Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage der auf unserer Homepage angeführten Leistungsbeschreibungen. Sie können sich online im Internet oder schriftlich zu einem Trainingscamp oder Reise anmelden. Nach Ihrer Buchungsbestätigung durch uns, ist eine Anzahlung von 100 Euro pro Einzelbuchung zu leisten. Spätestens 30 Tage vor Trainingscamp oder Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis fällig. Die detaillierten Unterlagen erhalten nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und eingereicht werden. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts des Camps / Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen: Bis zum 30.Tag vor Anreise 10% des Camp- / Reisepreises, jedoch mindestens 50 Euro. Ab dem 29.Tag bis zum 9.Tag vor Anreise 50% des Camp / Reisepreises. Ab dem 8.Tag bis zum 1.Tag vor Anreise 90% des Camp- / Reisepreises. Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Versicherungen sind in unseren Reisepreisen nicht beinhaltet. Jeder angemeldete Teilnehmer kann durch einen Dritten ersetzen werden, sofern dieser die im die Voraussetzungen für das Angebot erfüllt, wenn uns dies bis drei Tage vor Camp- / Reisebeginn schriftlich mitteilt wird. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbestimmungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsauftrag berechnen wir 35 Euro. Bei Umbuchungen (Änderung des Camp- / Reisedatums) verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro.

Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Camp- / Reisezeit aktuellen Internetangebot maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros oder sonstigen Dritten.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Sportmanagement Stefan Mast haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmens für die gewissenhafte Vorbereitung der Trainingscamps und Reisen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen wie im Online-Angebot beschrieben. Die Teilnahme an den Angeboten ist auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an diesem Trainingscamp teil. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, dem Ausrichter, dem Organisator, dem Campleiter sowie deren Helfer wegen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Haftungsausschlusserklärung »
Jeder Camp- / Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, daß er gesundheitlich den Anforderungen unserer Dienstleistungen gewachsen ist. Für Schäden oder den Verlust oder die Diebstahl Ihres Eigentums übernehmen wir unsere Partner und Sponsoren keine Haftung. Wir empfehlen Ihnen für diese Risiken eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen. Sollte eine Campveranstaltung / Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen), oder sollten bei einer Campveranstaltung / Reise die Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen nicht erreicht werden, so behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden erhalten die bereits bezahlten Beträge zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Sonstiges

Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

Sportmanagement Mast Ostin, den 12.03.2007

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Fotoarbeiten

I. Allgemein

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

Das gilt insbesondere für:

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
  • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
    wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
  • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VI. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von

  • 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
  • 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von

  • 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
  • 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
  • 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
  • 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Sportmanagement Mast Ostin, den 12.04.2007